
Warum eine Vorsorgevollmacht wichtig ist?
Wichtig sind Vorsorgevollmachten deshalb, weil niemand so ohne weiteres stellvertretend für eine andere Person entscheiden darf. Auch Ehepartner,
Kinder oder andere Familienangehörige dürfen nicht automatisch stellvertretend für den Partner, die Eltern oder Großeltern Entscheidungen treffen.
Juristisch gesehen erfordern Entscheidungen immer zwingend die Erlaubnis der betroffenen Person. Dies betrifft den Bereich Gesundheit (medizinische Eingriffe) ebenso wie Finanzgeschäfte (offene Rechnungen begleichen, Kontovollmacht). Liegt keine persönliche Einwilligung vor, muss ein Amtsgericht
einen rechtlichen Betreuer aus der Familie bestellen. Das Gericht kann aber auch einen Fremden zum Betreuer bestellen, etwa einen Berufsbetreuer.
Diese Möglichkeit ist für viele Menschen eine unangenehme Vorstellung und macht deutlich, dass rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht aufsetzt werden sollte.
Brauche ich eine Patientenverfügung?
Wenn Sie keine Patientenverfügung erstellen, werden im Fall der Fälle womöglich Entscheidungen gegen Ihren Willen getroffen. Darüber hinaus bringen Sie Angehörige und Ärzte in eine schwierige Situation. Zwar besteht keine Pflicht, eine Patientenverfügung zu erstellen, doch Sie wahren damit nicht nur Ihr Recht auf Selbstbestimmung, sondern nehmen auch den behandelnden Ärzten und den wichtigen Menschen in Ihrem Leben schwierige Entscheidungen ab.
Die Vorteile der Patientenverfügung im Überblick:
- Die Patientenverfügung ist das Mittel, mit dem Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
- Sie stellen Ärzten eine Anleitung für die medizinische Behandlung zur Verfügung und erleichtern so die Entscheidungsfindung im Notfall.
- Sie entlasten Ihre Angehörigen, da diese keine Mutmaßungen darüber anstellen müssen, was Sie sich wünschen, sondern auf Grundlage der Patientenverfügung in Ihrem Sinne entscheiden können.
GUTE GRÜNDE
FÜR EINE ZUSAMMENARBEIT
GDA
• Preisgünstige Erstellung der
Vorsorgevollmacht
• Eintragung in das zentrale
Vorsorgeregister
der Bundesnotarkammer
• Begleitung vor Ort, gerne auch bei
Ihnen zu Hause
VGH
• Absicherung im Krankheits-, Todes-
und Pflegefall
• Ihr Partner vor Ort in allen Versicherungen
• Unterstützung bei Ihrer Baufinanzierung
• Auch im Schadensfall persönlich
für Sie da
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verschenken oder vererben
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steuerfrei zu gestalten und gleichzeitig
ein mögliches Streitpotenzial
auszuschließen
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Ihrer Immobilie
LEISTUNGSÜBERSICHT
NEUE ANWALTLICHE VOLLMACHTEN ERSTELLEN
Inklusive Eintragung im zentralen Vorsorgeregister, Notfallkarte sowie Verwahrungs-, Aktualisierungs- und Notfallservice im ersten Jahr.
PARTNER-TARIF (zwei erwachsene Personen)
SINGLE-TARIF (zwei erwachsene Personen)
JUGEND-TARIF (zwei erwachsene Personen)
BEARBEITUNGSGEBÜHR
399,00 €
279,00 €
129,00 €
50,00 €
AUF WUNSCH
Ab dem zweiten Vertragsjahr fällt folgende jährliche Vergütung für den Verwahrungs-, den Aktualisierungs- und Notfallservice an:
PARTNER-TARIF
SINGLE-TARIF (zwei erwachsene Personen)
JUGEND-TARIF (zwei erwachsene Personen)
79,00 €
46,00 €
23,00 €
RUFEN SIE UNS GERNE AN:
bei Ihren Entscheidungen.
